![](https://atemschutzlexikon.com/wp-content/uploads/2021/05/ST-215-2003_Ausschnitt-894x1024.png)
Definition
ist die Bereitstellung des Gerätes für die atemschutzgerätetragende Person. Benutzung beinhaltet den Einsatz, die Lagerung, sowie die Instandhaltung.
Bildquelle: Dräger AG
ist die Bereitstellung des Gerätes für die atemschutzgerätetragende Person. Benutzung beinhaltet den Einsatz, die Lagerung, sowie die Instandhaltung.
Bildquelle: Dräger AG