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Definition
sind stoffspezifische Konzentrationswerte – in der Regel für krebserzeugende Stoffe – festgelegt im Rahmen eines risikobezogenen Konzeptes für Stoffe, für die keine AGW ableitbar sind. Sie konkretisieren als Risikogrenzen das Minimierungsgebot nach §7 GefStoffV. Zu Beurteilungsmaßstäben zählen nicht nur Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, sondern auch weitere rechtsverbindliche Grenzwerte (z.B. durch Bekanntmachung von Erkenntnissen zu Gefahrstoffen des BMAS).
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