Definition
dient dem Warnen der anwesenden Personen sowie dem Herbeirufen von Hilfe, z.B Sicherheitspersonal, Feuerwehr.
Erläuterung
Sie kann mündlich, akustisch oder auch optisch erfolgen. Automatische Alarmeinrichtungen sind entsprechend dem Arbeitschutzgesetz als technische Maßnahme zu bevorzugen.