Definition
unspezifischer Begriff, der auf die von der europäischen Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten betroffenen Produkte Anwendung findet.
Bildquelle: baua.de
Erläuterung
Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten und die dazu bestimmt sind, auf chemische oder biologische Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.