Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hatte in Erfüllung ihrer Aufgaben zu professioneller Grundlagenarbeit für die Gefahrkompensierung durch das Referat 8 PSA eine Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ erarbeitet, verabschiedet und vom Präsidium der vfdb in Kraft gesetzt. Sie wurde den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung 2002 zur Verfügung gestellt.
Diese Richtlinie wurde auf Grund von Vereinbarungen von der DGUV als Information DGUV- Information „205-013 – Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ übernommen. Diese Vorschrift wurde nun aufgehoben und wird überarbeitet.
Viele der Inhalte sind in die überarbeiteten Grundsatzvorschrift DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr‘“ eingeflossen.
Nach wie vor stehen den Atemschutzgerätewarten aber noch die Herstellervorschriften, Gerätewartanleitungen und die FwDV 7, Pkt. 8 als Anleitungen und Richtschnur zur Verfügung.