Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern geändert  in „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“

Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern geändert  in „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ –  keine Änderungen an den Inhalter der G 26-Untersuchungen, Erläuterungen und kostenlose Vordrucke für Ärztliche Bescheinigungen hier.

Aenderung-der-Grundlage-fuer-Eignungsuntersuchung

Untersuchung-Eignungstest-Vorlage

Prävention, arbeitsmedizinische

Definition

auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beruhende Gesundheitsprävention

Erläuterung
  • Mit den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) im September 2022 eine Hilfestellung zur standardisierten Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge und von Eignungsbeurteilungen veröffentlicht
  • Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundlegend zu trennen und bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage

BGI/GUV-I 8674 / DGUV Information 205-013 – Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hatte in Erfüllung ihrer Aufgaben zu professioneller Grundlagenarbeit für die Gefahrkompensierung durch das Referat 8 PSA eine Richtlinie vfdb 0840  „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ erarbeitet, verabschiedet und vom Präsidium der vfdb in Kraft gesetzt. Sie wurde den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung 2002 zur Verfügung gestellt.

Diese Richtlinie wurde auf Grund von Vereinbarungen von der DGUV als Information DGUV- Information „205-013 – Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ übernommen. Diese Vorschrift wurde nun aufgehoben und wird überarbeitet.

Viele der Inhalte sind in die überarbeiteten Grundsatzvorschrift DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr‘“ eingeflossen.

Nach wie vor stehen den Atemschutzgerätewarten aber noch die Herstellervorschriften, Gerätewartanleitungen und die FwDV 7, Pkt. 8 als Anleitungen und Richtschnur zur Verfügung.