Definition
Arbeiten und Aufsichtstätigkeiten in Räumen, in denen ein Überdruck mittels Druckluft von mehr als 0,1bar
herrscht. Dieser Druck wird als Arbeitsdruck bezeichnet.
Erläuterung
Die Arbeiten in Druckluft werden durch die „Verordnung über Arbeiten in Druckluft“ (Druckluftverordnung (DruckLV)) geregelt.
Quelle: DGUV I 201-067