Allergie (Zusatzinformation)

Allergien können sich äußern:

Allergieauslösende Stoffe lassen sich mit Hilfe verschiedener Allergietests nachweisen. Vor allem verwendet man Hauttests, Provokationstests und Blutuntersuchungen.

Allergien sind derzeit nicht heilbar, lassen sich aber mit Medikamenten (Antiallergika) in ihrer Auswirkung mildern oder verhindern. Diese Medikamente werden je nach Form und Schwere der Erkrankung verabreicht, z. B. als Tabletten, Nasensprays, Asthmasprays, Augentropfen und Salben.

Mit entsprechender ärztlicher Behandlung können selbst allergische Atemschutzgeräteträger weiter einsatzbereit bleiben. Bei Untersuchungen zur à G 26 hat der Atemschutzgeräteträger bekannte Allergien anzugeben.

Allergie

Definition

sind bis zur Überempfindlichkeit gesteigerte Reaktionen des Körpers auf bestimmte und normalerweise harmlose Umweltstoffe, die Allergene. Eine Allergie kann sich beim Menschen entwickeln, wenn er eine angeborene oder entwickelte Sensibilisierung für diese Substanzen besitzt. Eine Allergie äußert sich durch typische, entzündliche Prozesse.

Erläuterungen

Allergene bewirken Veränderungen an Haut und Schleimhäuten und lösen bei wiederholter Einwirkung Krankheiten wie Bronchialasthma, Heuschnupfen und Nesselsucht aus. Schwere allergische Reaktionen können zu einem lebensbedrohlichen Schock führen. Allergiker können an einer dieser Krankheitsformen leiden, aber auch an Mischformen von ihnen und können z. B. auf Blütenstaub, Katzenhaare oder Erdbeeren u.ä. reagieren.

Im Bereich Atemschutz kann es zu Allergien auf Materialien der Vollmaske, z. B. Chloropren-Kautschuk und Silikon kommen.

Akkreditierte Stelle

Definition

Eine die Vorgaben der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) erfüllende Institution, z.B. Dekra-Exam GmbH, Am Technologiepark 1, 45307 Essen, zur Erfüllung (Qualitätssicherung) der Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG).

Bildquelle: Dekra

Erläuterungen

Die Erfüllung der Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) wird durch ein Zertifikat (Teilprozess der Konformitätsbewertung) bestätigt und berechtigt die Institution zur Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen von Produkten gemäß der Europäischen Direktive, die ins nationale Recht in Form von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz übertragen wurden bzw. werden.

Derartige Zertifizierungsstellen können nach erfolgreicher Zulassungsprüfung die Eignungsfeststellung von persönlicher Schutzausrüstung für Einsatzaufgaben bei deutschen Feuerwehren erbringen. Dazu müssen sie die Bestätigung ihrer Akkreditierung entsprechend der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) sowie den Nachweis ihres Kooperationspartners dem Referat 8 „Atemschutz und persönliche Schutzausrüstung“ vorlegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Entscheidung über die Benennung von der turnusmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung des Referates 8 unter Beachtung der Satzung der vfdb durch Beschluss getroffen.