Adapter

Definition

Bauteil (Zwischenstück), um unterschiedliche Baugruppen oder Geräte elektrisch oder mechanisch einander anzupassen.

Erläuterungen

Beispiel:

Mit Hilfe ei­nes Adapters wird z.B. ein Atemschutzgerät mit einem Überdruck-Anschluss zur Prüfung mit einem Prüfgerät mit Normaldruck-Anschluss ver­bunden.

In diesem Beispiel dient ein Schlauch zur Verlän­gerung der Mitteldruckleitung (um Prüfungen an Atemschutzgeräten vorzunehmen), als Adapter.

Bildquelle: Dräger AG

Adsorptionsmittel

Definition

Wasserunlösliche poröse Substanzen, die aufgrund ihrer großen Oberfläche Wasser oder andere Moleküle durch Adsorption an sich binden.

Erläuterungen

Mit Adsorptionsmitteln gefüllte Atemschutzgeräte, z. B. Filter, müssen nach Ihrer Benutzung oder bei Überlagerung nach Herstellerangaben entsorgt werden.

Oft verwendete Adsorptionsmittel sind Aktivkohle, Aluminiumoxid und Kieselgel .

Durch die Imprägnierung der Adsorptionsmittel steuert der Hersteller von Filtern Qualität und Quantität des Adsorptionsvermögens.

Bildquelle: Dräger AG

Abschnittsgruppe/-kanal

Definition

Zur Kommunikation zwischen:
  • vorgehenden Trupps und deren Einheits- bzw. Fahrzeugführern
  • Fahrzeugführern und den Zugführern/Abschnittsleitern
    wird meist ein eigener 2-m-BOS-Kanal je Abschnitt genutzt. Es gibt auch Modelle mit Verkabelungen zwischen den vorgehenden Truppangehörigen und dem Fahrzeugführer bzw. Atemschutzüberwacher (Kombination aus Orientierungsleine und Kommunikationsanlage).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Die Frequenz- bzw. Kanalvergabe erfolgt durch die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der BOS-Richtlinie. Der Funkverkehr wird nach FwDV 810 und der BOS-Richtlinie geführt. Dabei ist zu achten auf:

  • Sicherung der maximalen Reichweiten der eingesetzten Geräte
  • den Schutz vor Überlastung der Funkkanäle
  • eindeutige Funkrufnamen
  • rechtzeitige Durchführung der Kanaltrennung.

Bei kabelgestützten Geräten muss eine Schnittstelle zwischen „normalem“ Einsatzstellenfunk und der Kabelanlage vorhanden sein. Mindestens der Truppführer des Trupps mit Kabelanlage muss zusätzlich über ein 2-m-FuG verfügen, um sich ggf. mit Trupps ohne Kabelanlage verständigen zu können.