Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Definition

Deutsche Verordnung zur Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit . Darüber hinaus regelt sie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Das in der BetrSichV enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Für den Atemschutz bedeutsame Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
  • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel auf einheitlicher
    Grundlage
  • Maßstab für die Basis für die Sicherheit ist der „Stand der Technik
  • Schutzmaßnahmen und Prüfungen müssen geeignet sein
  • europäische Harmonisierungsrichtlinien, z. B. die Druckgeräterichtlinie,
    sind die Basis der Mindestanforderungen für die
    Persönliche Schutzausrüstung.

Bestandsschutz (Zusatzinformation)

Wenn sich allerdings der anerkannte Stand der Technik von Ausrüstungen und Gegenständen, z. B. von Persönlicher Schutzausrüstung, grundlegend ändert und deren EG-Baumusterprüfbescheinigung zurückgezogen werden, darf diese persönliche Schutzausrüstung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die EG-Baumusterprüfung dieser persönlichen Schutzausrüstung, die nach einer inzwischen veralteten Norm durchgeführt wurde, muss überprüft werden. Es ist zu ermitteln, ob die Richtlinienkonformität weiterhin gegeben ist.

Dazu müssen die benannte Stelle (Zulassungsstellen) sowie auch der Hersteller handeln.

Wurde durch die neue Norm der Stand der Technik verändert und ist eine persönliche Schutzausrüstung davon betroffen, muss entweder die persönliche Schutzausrüstung so modifiziert werden, dass die neue harmonisierte Norm (der neue „Stand der Technik“) erfüllt und eingehalten wird, oder die EG-Baumusterprüfbescheinigung ist zurückzuziehen.

Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen werden hiervon nicht betroffen.