Produkthaftung (Zusatzinformation)

Fehlerhafte Produkte können zu Schadensersatzleistungen durch den Hersteller führen. Damit soll der Endabnehmer bzw. Nutzer vor den von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren geschützt werden.

Die Produkthaftung des Herstellers kann erlöschen und seine Pflicht zur Schadensersatzleistungen unwirksam werden, wenn Dritte das Produkt verändern. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Benutzung eines von Dritter Seite veränderten Produktes zu einem Unfall führt.

Beispiel: Ein Atemschutzgeräteträger trägt einen Pressluftatmer mit selbst angebrachtenHolster.
Damit bleibt er beim Innenangriff an einer Türklinke hängen und verletzt sich.

Plakette (Zusatzinformation)

Meist hängt man Plaketten an ein Atemschutzüberwachungssystem oder, je nach Ausführung, steckt es dort ein. Die Plakette kann auch zur automatischen Auslösung der Zeitüberwachung an einem Atemschutzüberwachungsbrett dienen.

Nach Gebrauch sind die Eintragungen auf den Plaketten zu löschen und an das neue Gerät bzw. den neuen Geräteträger anzupassen. Ggf. sind die Eintragungen auch für die Personaldatei bzw. Dokumentation im Sinne der FwDV 7 zu nutzen. Auf die Aktualität der Eintragungen ist zu achten.

Persönlicher Atemschutznachweis (Zusatzinformation)

Als sinnvoll hat sich die Aufnahme von Angaben zu den persönlichen Ausrüstungen, z. B. zur Maskenbrille, erwiesen.

Für Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben sind mindestens folgende Angaben in den Atemschutznachweis aufzunehmen:
  • Datum und Einsatzort
  • Art des Gerätes
  • Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
  • Tätigkeit