Gefahrstoffverzeichnis – Gefahrennachweis

Definition

informieren auf einen Blick über die Eigenschaften und Gefahren ausgewählter Gefahrstoffe, oft auch über Maßnahmen zum Kompensieren ihrer Gefahren und dem Schutz vor ihnen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Nachschlagewerke in elektronischer oder gedruckter Form, die folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnungen der Gefahrstoffe
  • Angaben der gefährlichen Eigenschaften
  • Schutzmöglichkeiten
  • Hinweise zum Vorgehen im Gefahrenbereich
  • Hinweise zur Nachbereitung von Aufenthalten in derartigen
    Gefahrenbereichen.

Derartige Gefahrennachweise unterliegen Änderungs- und Aktualisierungsdiensten.

Beispiele:

  • Handbuch der gefährlichen Güter (Hommel), Springer-Verlag
  • ERICards (Emergency Response Intervention Cards, CEFIC
  • GESTIS (Gefahrstoffauskunft), Institut für Arbeitssicherheit
  • Gefahrstoffauskunft Transport-Unfall-Informations-System
    (TUIS), VCI
  • Gefahrstoffauskunft Memplex – Berechnung Gefahrenpotential,
    Keudel
  • Ausbreitungsberechnung toxischer Gase und Dämpfe MET,
    Keudel
  • Gefahrgutdatenbank (GGDAT), Zigler + Weiss

Gefahrstoffverzeichnis

Definition

informieren auf einen Blick über alle Gefahrstoffe in einem Betrieb – ihre Mengen, Gefährdungsgrade und Verwendungen.

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Erläuterung

Gefahrstoffverzeichnisse oder Gefahrstoffkataster müssen geführt werden, wenn Stoffe vorhanden sind, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:

  • Bezeichnungen der Gefahrstoffe
  • Verweis auf entsprechende Sicherheitsdatenblätter bzw.
    Einstufungen oder Angaben der gefährlichen Eigenschaften
  • durchschnittlich vorhandene Mengen
  • Arbeitsbereiche, in denen die Stoffe eingesetzt werden.

Als wichtige Informationsquelle müssen Gefahrstoffkataster immer auf dem aktuellen Stand sein.

Gefahrstoff

Definition

Stoffe und Zubereitungen, die für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden.

Erläuterung

Gefährliche Stoffe besitzen mindestens eine gefährliche Eigenschaft wie explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, allergieauslösend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.

Im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen; (Gefahrgut).

Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).

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