Gefahrengruppen

Definition

kennzeichnen die biologischen Risiken, die von infektiösen Stoffen ausgehen.

Erläuterung

Entsprechend der Richtlinie vfdb 10/02 „Einsatz in Bereichen mit infektiösen Stoffen 2 unterscheidet man die drei Gruppen:

Gefahrengruppe 1 (Bio I): Entsprechend Sicherheitsbereich S 1; für Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Sonderausrüstung erforderlich

Gefahrengruppe 2 (Bio II): Entsprechend Sicherheitsbereich S 2; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Gefahrengruppe 3 (Bio III): Entsprechend Sicherheitsbereich S 3 und S 4; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Bildquelle: Dräger AG

Gefahrenmerkmale

Definition

Merkmale bzw. kennzeichnende Eigenschaften von Gefahrstoffen.

Erläuterung

Begriff aus dem Gefahrgutrecht, Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.

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