gefährliche Stoffe

Definition

Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd oder entzündlich
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend oder reizend
  • allergieauslösend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd
  • umweltgefährlich.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.

Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).

Gefährdungsbeurteilung

Definition

systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.

Erläuterung

Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.

Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.

Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.