Instandhaltung – Atemschutz

Definition

Instandhaltung ist die Tätigkeit, die in einer Atemschutzwerkstatt dazu dient, Atemschutzgeräte für den Einsatzfall funktionsfähig zu halten, wieder gebrauchsfähig zu machen und die Gebrauchsfähigkeit nachzuweisen.

Erläuterung

Die Instandhaltung wird auf der Grundlage der Herstellervorschriften (Informationsbroschüre), bei der Feuerwehr auch nach vfdb-Richtlinie 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“, durchgeführt. Zur Instandhaltung hat der Unternehmer in Betrieben und Institutionen mindestens einen Sachkundigen bzw. Atemschutzgerätewart (ASGW) zu bestellen und ihm die erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Der ASGW muss die ihm anvertrauten Atemschutzgeräte Warten, Prüfen und Instandsetzen können.

Bildquelle: Dräger AG

Isoliergerät, nicht frei tragbar

Definition

von der Umgebungsluft isolierendes Atemschutzgerät, bei dem die Atemluft dem Atemschutzgeräteträger von außerhalb zugeführt wird.

Erläuterung

Dazu zählen Schlauchgeräte in den Ausführungen Frischluftschlauchgeräte und Druckluftschlauchgeräte. Mit diesen Atemschutzgeräten ist der Atemschutzgeräteträger vom Atemgasvorrat zeitlich unabhängig, aber örtlich abhängig durch die Atemluftversorgung, z. B. mittels Druckluft-Zuführungsschlauch. Deshalb eignen sich diese Atemschutzgeräte weniger zu Rettungseinsätzen. Öffentliche Feuerwehren nutzen sie kaum. Im industriellen Atemschutz werden sie z. B. bei der Innenreinigung von Tanks getragen.

Bildquelle: Dräger AG