Definition
Bauteil aus Kunststoff oder Blech, in dem ein gekapseltes oder ungekapseltes Filter aufgenommen werden kann. Die Filteraufnahme kann sich z. B. am Atemanschluss befinden.
Bauteil aus Kunststoff oder Blech, in dem ein gekapseltes oder ungekapseltes Filter aufgenommen werden kann. Die Filteraufnahme kann sich z. B. am Atemanschluss befinden.
Teil eines umluftabhängiges Atemschutzgerätes, das gemeinsam mit einem Atemanschluss das Filtergerät bildet. Filter reinigen Einatemluft von Schadstoffen der Umgebungsatmosphäre und stellen dem Atemschutzgeräteträger atembare Luft bereit.
Es gibt Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter. Partikelfilter schützen gegen Partikeln, Gasfilter gegen Gase und Dämpfe, Kombinationsfilter gegen Partikeln, Gase und Dämpfe. Sie werden verwendet, wenn in der Umgebung ausreichend Sauerstoff ( > 17 Vol%) vorhanden ist und die Filter die vorhandenen Atemgifte auszufiltern vermögen. Andernfalls ist die Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforderlich. Leistungsangaben für Filter enthalten die Europäischen Normen DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderung, Prüfung, Kennzeichnung“ und DIN EN 143 „Atemschutzgeräte – Partikelfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“.
Bildquelle: Dräger AG
Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren, zählt als Körperschaft der öffentlichen Hand zu den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Feuerwehrunfallkassen gewähren mehr Leistungen zur Vorbeugung und an verunfallte Feuerwehrangehörige als gesetzliche Unfallversicherungen. Aktuell bestehen die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.