Feuerwehr – Schutzschuhwerk

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren im Fußbereich während des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz als Schuhwerk in Form von Stiefeln oder hohen Schuhen.

Bildquelle: haix.de

Erläuterung

Feuerwehrschutzschuhwerk ist im Zehenbereich mit einer Schutzkappe aus Stahl Aluminium, Titan oder Kunststoff und mit durchtrittsicheren Sohlen ausgestattet.

Feuerwehrsicherheitsschuhwerk muss über einen Schnellverschluss, z. B. als Reißverschluss ausgestattet sein und den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 (Leder) genutzt werden.

Feuerwehr – Schutzkleidung

Definition

Üblich ist eine reflektierende Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 oder nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung), neu auch nach DIN EN 1486 zur Ausrüstung von Feuerwehrkräften. Sie stellt höchste Anforderungen an Material und Verarbeitung, um die Einwirkungen bei Einsätzen effektiv kompensieren zu können.

Erläuterung

Die HuPF als Ausführungsnorm legt fest, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden soll.

Die DIN EN 1486 legt Anforderungen an reflektierende Schutzkleidung fest, die für besonders intensive und kurzzeitige Brandbekämpfung geeignet ist.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehrschule

Definition

Bildungseinrichtung des jeweiligen Bundeslandes zur Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Feuerwehren und meist auch des Katastrophenschutzes, auch: Landesfeuerwehrschule, Staatliche Feuerwehrschule.

Erläuterung

Neben dem Bildungsauftrag führen die Landesfeuerwehrschulen noch weitere Aufgaben durch, z. B. Unterstützung der Ausbildung in den Feuerwehren, Mitarbeit in Normenausschüssen und Referaten der vfdb, Abgaben von Fach-Stellungnahmen sowie Fachberatung für z. B. Innenministerien der Länder, Landkreise und Feuerwehren.