Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen

Definition

Codierung von Druckgasflaschen zum Kenntlichmachen des Gefahrenpotentials, das in Verbindung mit dem Inhalt einer Gasflasche steht.

Erläuterung

die Kennzeichnungsfarben nach DIN EN 1089-3 „Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen und Flaschenbündeln“ sind auf der Flaschenschulter angegeben.


Gas/Gasgemisch

Farbe der Flaschenschul-ter (DIN EN 1089-3)

Farbbezeichnung und Farbnummer nach RAL

Acetylen  kastanienbraun oxidrot   3009
  Druckluft  leuchtend grün  gelbgrün   6018
  Wasserstoff  rot  feuerrot   3000
  Druckluft für Atemschutzgeräte  schwarz-weiß segmentiert (Flaschenzylinder gelb)  tiefschwarz   9005 reinweiß    9010 und zinkgelb   1018
  Kohlendioxid  grau
staubgrau   7037
Sauerstoff  weißreinweiß    9010
  Stickstoff  schwarztiefschwarz   9005

Stickstoff/Wasserstoff (Formiergas)
  rot (Flaschenzylinder grau)feuerrot   3000
staubgrau   7037
  Wasserstoff  rot  feuerrot   3000
Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen

Farbcode für PA

Definition

Eine Möglichkeit zur Unterscheidung der Typen von Atemschutzgeräten mittels farbiger Plaketten; seit 1998 empfohlen.

Erläuterung

Der Farbcode wird meist durch farbige Plaketten aus Kunststoff dargestellt, teilweise auch mit Klettband- oder Magnetstreifen.

Dafür enthält folgende Tabelle ein Beispiel:
  Atemschutzgerät  Plakette  PA- Einsatz, (Einsatzzeit etwa…)  Einsatz unter CSA  (einschl. Dekontamination)
 Ein-Flaschengerät, 6,0 oder 6,8 Liter, 300 barGelb  30 min  20 min
 Zwei-Flaschengerät, zwei mal 4,0 Liter, 200 barWeiß  30 min  20 min
  KreislaufgerätBlau  90 min (bei 120-Minutengeräten)   nicht zulässig
 Langzeit-PA zwei mal 6,8 Liter, 300 barRot  60 min  30 min
Tabelle: Farbcode an Atemschutzgeräten (Empfehlung)

Fahrlässigkeit

Definition

Fahrlässigkeit ist ein gebräuchlicher Ausdruck im Zivilrecht, wird aber auch im Strafrecht angewendet. Fahrlässigkeit ist das Außer-Acht-Lassen der für eine Handlung erforderlichen Sorgfalt“. Im Gegensatz zum Vorsatz führt der Verursacher bei der Fahrlässigkeit die Folge der Handlung nicht willentlich herbei.

Erläuterung

Wer z. B. einen Atemschutzunfall verschuldet, weil er die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Wer die Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt, also selbst einfachste und jedem einleuchtende Überlegungen nicht anstellt, handelt grob fahrlässig. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht absichtlich missachtet wurde. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße, ggf. sogar absichtlich nicht beachtet wurde.