Fachkunde

Definition

Fachkunde besitzt die Person, die durch den Arbeitgeber übertragenen Aufgaben verantwortlich zu erfüllen vermag. Sie besitzen das für die Pflichtenübertragung vorgesehene einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung und vermögen die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht und zuverlässig auszuführen. Sie besitzt als beauftragte Person die erforderliche fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Erläuterung

So ist z. B. die befähigte Person Atemschutzgerätewart nach Absolvierung des Lehrganges „Atemschutzgerätewart“ nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 „Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr“ oder beim Hersteller von Atemschutzgeräten befähigt zu Reinigung und Desinfektion im Atemschutz. Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung zur Fachkunde für Reinigung und Desinfektion im Atemschutz besitzt er ein höheres Niveau an Fachwissen und praktischen Fähigkeiten zur sorgfältigen und zuverlässigen Behandlung der ihm anvertrauten Atemschutzausrüstung.

Zusatzinformation

Die Fachkunde für Reinigung und Desinfektion umfasst folgendes spezifisches Fachwissen und Fähigkeiten:

• theoretische Kenntnisse, z.B. Rechtsgrundlagen, Vorschriften, Regeln, Benutzerinformationen, äußere und innere Kontamination, Infektionsgefahren, Infektionserreger, Infektionsauswirkungen, Zweck der Reinigung und Desinfektion

• praktische Kenntnisse, z. B. Technologie von Reinigung und Desinfektion im Kreislauf Atemschutzwerkstatt, Schnellnachweis Desinfektionserfolg

• berufliche Erfahrungen, z.B. maschinelle Reinigung und Desinfektion im geschlossenen Kreislauf, Gerätekunde Reinigungs- und Desinfektionsautomaten

Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehen Personen, wenn zu erwarten ist, dass diese die Aufgaben zur Reinigung und Desinfektion mit der gebotenen Sorgfalt ausführen.

Explosionsgrenze

Definition

Es gibt eine obere (OEG) und eine untere (UEG) Explosionsgrenze. Dazwischen befindet sich der Explosionsbereich.

Erläuterung

Obere Explosionsgrenze (OEG):

höchste Konzentration des betreffenden brennbaren Stoffes in Volumen-Prozent [Vol.-%] im Gemisch von Gasen, Nebeln oder Dämpfen und/oder Stäuben und Sauerstoff, bei deren Überschreiten sich nach dem Entzünden ein Brennen nicht mehr selbständig fortsetzen kann weil Sauerstoffmangel herrscht.

untere Explosionsgrenze (UEG):

niedrigste Konzentration in Vol.-% des betreffenden Gemischs von Gasen, bei der sich gerade noch eine Explosion entwickeln kann.

Bildquelle: Dräger AG