Definition
europäische Institution mit dem Auftrag, Europäische Normen zu erstellen.
europäische Institution mit dem Auftrag, Europäische Normen zu erstellen.
ein Funktionsorgan der Europäischen Union (EU), vergleichbar mit der deutschen Nationalregierung als Legislative. Sie besitzt das alleinige Initiativrecht für die Rechtzetzung. Sie erlässt die Europäische Richtlinien, z. B. auch die zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA-Richtlinie). Die Kommission wird vom Präsidenten der Europäischen Kommission geleitet. Ihr gehören die Mitglieder der Kommission (Kommisare) an.
von der Kommission der Europäischen Union (EU) herausgegebene Richtlinie (Gesetz), die von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht zu übertragen und zu erfüllen ist.
Beispiel: Die RL 89/686/EWG Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen“ legt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen fest.