Unfallversicherung

Definition

Bestandteil der Sozialversicherung, der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen soll.

Erläuterung

Die Kosten der Pflichtversicherungen „Unfallversicherung“ tragen die Arbeitgeber. Atemschutzgeräteträger der öffentlichen Feuerwehren sind über die Gemeindeunfallversicherungen oder Feuerwehrunfallkassen unfallversichert, die von privaten Feuerwehren oder aus dem industriellen Atemschutz über ihre Berufsgenossenschaften.

Bildquelle: Dräger AG

Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Definition

Regelwerk mit alle notwendigen Vorgaben zur Unfallverhütung und zur Vermeidung von Berufskrankheiten, herausgegeben von den Unfallversicherungsverbänden, z. B. den Berufsgenossenschaften.

Erläuterung

Wichtige Vorschriften zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz, z. B. für den Atemschutz, sind:

  • BGV B 5 Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift
  • BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“,
  • GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“,
  • DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“.

Bildquelle: DGUV

Unfallanzeige

Definition

Halten die Umstände eines Arbeitsunfalls fest.

Erläuterung

Zur Anzeige ist der Unternehmer oder Leiter Feuerwehr verpflichtet, wenn z. B. ein Atemschutzgeräteträger tödlich verunglückt oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist zu erstatten an den entsprechenden Unfallversicherungsträger, das Gewerbeaufsichtsamt und den Betriebs- beziehungsweise Personalrat.

Bildquelle: Dräger AG