Weiterentwicklung am „Stand der Technik“

Definition

Wenn sich der anerkannte Stand der Technik z. B. von Persönlicher Schutzausrüstung soweit verbessert, das deren EG-Baumusterprüfbescheinigung zurückgezogen wird.

Erläuterung

Derartig weiterentwickelte PSA darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Sie muss einer neuen EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen dieses Typs unterliegen aber dem Bestandsschutz und bleiben hiervon unbetroffen.

Werkfeuerwehr (WF)

Definition

Von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannte Feuerwehr eines Unternehmens, die für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung, erforderlichenfalls auch für die ABC-Abwehr, eingerichtet und unterhalten wird.

Bildquelle: Chempark

Erläuterung

Werkfeuerwehren sind meist wie Berufsfeuerwehren ausgerüstet, aus- und fortgebildet.