DGUV R112-190

Definition

Unfallverhütungsvorschrift von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, mit empfehlenden Regeln für die Arbeitgeber zur Umsetzung ihrer Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Atemschutzgeräten.

Bildquelle: DGUV

Erläuterung

Die DGUV R112-190 findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für die Selbstrettung. Sie findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, wenn dort eigene Vorschriften, z. B. FwDV 7 Atemschutz, bestehen.

Bewegungs(los)melder

auch Notsignalgeber

Definition

zum Zubehör von Atemschutzgeräten zählendes elektronisches Gerät mit Bewegungssensor. Er zeigt mit optischen und/oder akustischen Signalen an, wenn sein Träger bewegungslos verharrt, auch Bewegungs(los)melder, umgangssprachlich auch „Totmannmelder“.

Erläuterung

Der Notsignalgeber löst nach einem anschwellenden Voralarm den Hauptalarm optisch und/oder akustisch mit etwa 100 dB(A) aus, wenn sich sein Träger über eine definierte Zeit hin nicht bewegt. Das Gerät erleichtert damit das Auffinden von Hilfe benötigenden oder in Not geratenen Atemschutzgeräteträger.

Oft besitzen Notsignalgeber zusätzlich eine manuelle Auslösung, teilweise auch weitere Ausstattungen, z.B. Rückstellmöglichkeiten für den Hauptalarm und eine Temperaturüberwachung. Notsignalgeber lassen sich mit einem Schalter oder über Schlüssel ein- und ausschalten. Es gibt Notsignalgeber mit und ohne.

Quelle: Dräger AG