Bestandsnachweis

Definition

hat im Atemschutz Auskunft über den Verbleib aller Atemschutzgeräte (ASG) zu geben, z. B. ob die ASG im Lager oder auf welchem Fahrzeug sie gelagert sind.

Erläuterung

Bestandsnachweise gibt es heute in Form von Kombinationen mit dem Prüfnachweis als Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfnachweiskarten und als Software für Verwaltungsprogramme. Den Bestandsnachweis führt der Atemschutzgerätewart oder der Gerätewart.

Quelle: Dräger AG

Betriebsanweisung

Definition

Für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beim Atemschutz zählen :
  • eine auf der Risikoanalyse beruhende Auswahl an
    Atemschutzgeräten
  • Festlegungen zur Unterweisung, z. B. Umfang, Dauer und Inhalt
    der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern
  • Regelung der Überwachung des Atemschutzes und der
    Atemschutzgeräte
  • Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes der
    Atemschutzgeräte.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze

Definition

Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung von Personen mit besonderen Tätigkeiten. Sie dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten durch belastende Tätigkeiten oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Anordnung und Durchführung einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Erläuterung

Beispiel:

Grundsatz G 26 („Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung“) für Atemschutzgeräteträger (ASGT).

Die G 26 regelt, das Atemschutzgeräteträger vor dem ersten Tragen von Atemschutzgeräten und in regelmäßigen Abstanden, nach schwerer Krankheit oder auf eigenen Wunsch diese Pflichtuntersuchung absolvieren müssen. Sie schreibt die Untersuchungskriterien entsprechend Gewicht und Atemwiderstand des zu tragenden Atemwiderstandes fest.

Bildquelle: Gabler