Atemstillstand

Definition:

Aussetzen der äußeren Atmung als Folge einer Atemlähmung, z. B. durch Schädigung des Atemzentrums beim Einatmen von Atemgiften, von Atemwegsverlegung oder Erkrankung. Der Atemstillstand erfordert sofortige Beatmung.

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Erläuterung:

Die Dauer eines Atemstillstands kann wenige Sekunden bis zu mehreren Minuten betragen. Atemstillstand führt nach etwa 3 Minuten zu einem gefährlichen Sauerstoffmangel im Blut (Hypoxämie). Dadurch kann es zunächst zu einer Sauerstoff-Unterversorgung des Gehirns und anschließend zu einem Ausfall von wichtigen Vitalfunktionen kommen.

Atemschutzverantwortlicher

Definition

Leiter einer öffentlichen Einrichtung, z. B. einer Berufsfeuerwehr, oder der Unternehmer, der die Gesamtverantwortung im Atemschutz seiner Feuerwehr oder seines Unternehmens trägt. Er lässt z. B. aus seinem Personal Atemschutzgeräteträger auswählen, aus- und fortbilden.

Erläuterung

Der Atemschutzverantwortliche kann ihm obliegende Aufgaben delegieren, z. B. an den Leiter Atemschutz. Seine Verantwortung kann er nicht übertragen.

Atemschutzübungsanlage (ASÜ)

Definition:

ist eine Anlage nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen- Planungsgrundlagen“, in der Einsatzbedingungen simuliert werden können, um Atemschutzgeräteträger im Gebrauch der Atemschutzgeräte auszubilden und Atemschutzübungen durchzuführen.

Erläuterung:

Die ASÜ muss nach DIN 14093-1 die folgende Mindestausstattung aufweisen:

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