Atemschutzgerätewart (ASGW)

Definition

Sachkundige Person, die in einem Lehrgang zentral ausgebildet wurde. Ausbildungen dafür führen Landesfeuerwehrschulen, Hauptstellen Grubenrettungsdienst oder die Hersteller von Atemschutzgeräten durch. In einem einwöchigem Lehrgang werden hier abgestimmte Inhalte vermittelt.
Atemschutzgerätewarte müssen mindestens alle fünf Jahre an einer zentralen Fortbildung teilnehmen.

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Erläuterungen

ASGW müssen bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um ASGW zu werden und zu bleiben.

Ihre Tätigkeit sollten sie in Atemschutzwerkstätten durchführen.

Atemschutzgeräteträger (ASGT)

Definition

Person, die auf Grund ihrer Aus- und Fortbildung sowie gesundheitlichen Eignung Tätigkeiten im Arbeits- und Rettungseinsatz unter Atemschutzgeräten verrichten kann.

Erläuterungen

ASGT müssen bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um ASGT zu werden und zu bleiben. Je nach Art der vorgesehnen Tätigkeit zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben oder Rettungsaufgaben unterscheiden sich Voraussetzungen und Anforderungen hinsichtlich Umfang, Inhalt und Intensität.

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Atemschutzgerät für Selbstrettung

Definition

Dienen der Selbstrettung von Personen aus Bereichen, die durch spontane Austritte von Atemgiften gefährdet sind. Damit soll sich der Anwender unbeschadet aus dem Gefahrenbereich entfernen können und dabei noch geringfügige Handlungen, z. B. Abschhalten von Anlagen, durchführen können.

Erläuterungen

Atemschutzgeräte für Selbstrettung sind nicht geeignet zur Ausrüstung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr für Einsatzmaßnahmen.

Die Geräte werden unterschieden in:

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