Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Definition

Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit entsprechenden Gefährdungsgruppen, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, z. B. beim Tragen von Atemschutzgeräten. Man unterscheidet Erstuntersuchung, regelmäßige Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen.

Erläuterung

Die Aufgaben der Untersuchungen sind:

– Erstuntersuchung zum Feststellen, ob gesundheitliche Bedenken
  gegen eine Arbeit im Gefahrenbereich sprechen,

– Nachuntersuchungen, die in bestimmten Zeitabständen klären
  sollen, ob gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind oder
  ob die Weiterarbeit unbedenklich ist;

– nachgehende Untersuchungen sollen beim Ausscheiden aus der
  Tätigkeit und danach mögliche Spätfolgen aufdecken. Sie sind
  z. B. erforderlich, wenn mit krebserzeugenden Stoffen gearbeitet wurde. 

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist auch möglich auf Wunsch des Beschäftigten und/oder seines Vorgesetzten, z. B. wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der Arbeit vermutet wird.

Bildquelle: Dräger AG

Arbeit

Definition

Arbeit wird als Produkt aus Kraft und Weg definiert. Sie ist also die Energie, die durch eine Kraft längs eines Weges auf einen Körper übertragen wird.

W – Arbeit

F – Kraft

s- Weg

Man unterscheidet statische und dynamische Arbeit.

Erläuterungen

Die Unterschiede zwischen statischer und dynamischer Arbeit auf die Physiologie des Menschen bezogen sind:
  • Statische Arbeit (Haltearbeit)

findet bei isometrischer Muskelkontraktion (bei gleichbleibender Länge des Muskels) statt. Hierbei wird durch die vom Muskel entwickelte Kraft ohne sichtbare Muskelverkürzung einer äußeren Gegenkraft das Gleichgewicht gehalten. Da die Last dabei nicht bewegt wird, findet Haltearbeit statt.

  • Dynamische Arbeit (Bewegungsarbeit)

liegt bei vorwiegend auxotonischer (unterstützender) Kontraktion der Muskulatur vor, wobei Kontraktion und Erschlaffung der Muskulatur einander abwechseln. Dieser Wechsel kann azyklisch (einmalig, z.B. Sprung, Stoß, Wurf) oder zyklisch (wiederholend, z.B. Schwimmen, Rudern, Gehen, Radfahren) erfolgen.

Bildquelle: Dräger AG

Anwender

Definition

Personen und/oder Organisationen sind Anwender, wenn sie die Benutzung eines Hilfsmittels zur Erzielung eines Nutzens direkt anwenden lassen oder die Anwendung veranlassen, ohne unbedingt selbst Benutzer sein zu müssen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Anwender, z. B. Vorgesetzte, können u.a. solche Atemschutzgeräte beschaffen, die Atemschutzgeräteträger dann im Gefahrenbereich oder bei Übungen zu tragen haben.