Dichtsitzkontrolle

Definition

auch Dichtsitzprüfung, ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die Atemschutzgeräteträger durchzuführende Kontrolle des richtigen Anliegens ihres Atemanschlusses. Sie ist Bestandteil der Dichtkontrolle beim Anlegen von Atemschutzgeräten.

Bildquelle: W. Gabler

Erläuterung

  • Kontrolltätigkeiten am Atemschutzgerät können die ausgebildeten Atemschutzgeräteträger durchführen, z.B. die Dichtkontrolle. Zu Prüfungen an Atemschutzgerät sind nur die ausgebildeten sachkundigen Personen berechtigt, z.B. die Atemschutzgerätewarte
  • die Dichtsitzkontrolle von bebänderten Vollmasken oder Masken von Masken-Helm-Kombinationen an Pressluftatmern wird als so genannte „Handballenprobe“ durchgeführt. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Atemschutzgeräteträger ihren Handballen ohne Andruck an das Einatemventil der Vollmaske legen und durch Ansaugen der Einatemluft einen Unterdruck in der Maske schaffen. Der saugt den Handballen im Bereich Einatemventil an. Bei dichtsitzender Vollmaske erfolgt beim Abziehen des Handballens ein deutlich wahrnehmbares Zischgeräusch. Die Maske sitzt dann dicht auf dem Gesicht
  • die objektive Methode der Dichtsitzkontrolle ist das face fit testing

Anpassungsüberprüfung

Definition

ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen Atemschutzgeräteträger und seinem Atemanschluss zu ermitteln.

Bildquelle: BSiF

Erläuterung

Dazu zählt z.B. das „Face fit testing“, eine Überprüfung mittels spezieller Prüfgeräte zum Ermitteln ob sich die „Dichtlinie eines dicht anliegenden Atemsanschlusses, an das Gesicht einer atemschutzgerätetragenden Person anpasst, wie gut der Atemanschluss die Person von einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt“ (W. Drews, DGUV Forum 5/21)

Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.