Gesichtschutzschild

Definition

Bei Gesichtschutzschilden (auch Gesichtschutzvisiere) handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung. Sie bestehen üblicherweise aus einem geeigneten Kopfband, Stirnschutz, Helm/Kopfschutz, einer Schutzhaube oder einer anderen geeigneten Haltevorrichtung.

Bildquelle: Uvex

Erläuterung

Träger/Trägerinnen eines Gesichtschutzschildes sollen gegen Gefahren von außen, wie z.B. Tropfen und Spritzer, geschützt werden. Gesichtschutzschilde müssen einem Zulassungsverfahren (z.B. nach DIN EN 166) unterzogen worden sein.

Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter

Definition

Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter sind Persönliche Schutzausrüstung. Die Luft strömt durch die Partikelfilter in dem Atemanschluss. Die Ausatemluft strömt durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen in die Umgebungsatmosphäre. Die Atemschutzgeräte haben somit keine Fremdschutzwirkung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter dienen zum Schutz des Trägers/der Trägerin vor Tröpfchen und gegen Aerosole. Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter müssen einem Zulassungsverfahren (z.B. DIN EN 140 in Verbindung mit DIN EN 143) unterzogen worden sein.

Mund-Nasen-Schutz/Medizinische Gesichtsmaske

Definition

Sind Medizinprodukte und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. Sie dienen dem Fremdschutz und schützen Dritte vor der Exposition gegenüber möglicherweise infektiösen Tröpfchen desjenigen, der den MNS trägt. Medizinische Gesichtmasken müssen einem Zulassungsverfahren (z.B nach DIN-EN 14683) unterzogen worden sein.