Panorama Nova an an den Helm der Helm-Masken-Kombination von MSA-Auer?

Name:

Roland Meuser, Renate Müllrich, Peter Nüssla u.a.

Frage:

Darf ich die Vollmaske „Panorama Nova“ in der Version für Masken-Helm-Kombinationen von Dräger an den Helm der Helm-Masken-Kombination von MSA-Auer adaptieren?

Antwort

Bitte beachten Sie dafür den Hinweis, dass nach Herstelleraussagen Dräger-Vollmasken in der Version für Helm-Masken-Kombinationen und Helme der Helm-Masken-Kombination (HMK) von MSA Auer nicht quer geprüft wurden. Demnach besteht für diese Verbindung keine Produkthaftung. Fehlende Produkthaftung sehe ich als Ausschlusskriterium für die Benutzung von PSA.

Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass es bei einer MHK unbedingt erforderlich ist, den Helm auf jeden Kopf speziell anzupassen. Nur so können Sie eine dichte Anpassung der Vollmaske an das Gesicht des Atemschutzgeräteträgers erreichen, gleich ob die Vollmaske am Helm adaptiert wird oder ob eine bebänderte Vollmaske unter dem Helm der HMK getragen wird. Dazu sollten moderne HMK diverse Einstellpunkte besitzen, besonders an Kopfring und Haarnetz.

Dipl. Ing. W. Gabler

Anlegen Pressluftatmer

Name:

Beate Schindler

Frage:

Bei meiner Fortbildung 2011 als Atemschutzgeräteträger habe ich eine andere Anlegeweise des Presslufttamers üben müssen, als ich zwei Jahre zuvor beim Lehrgang Atemschutzgeräteträger gelernt habe. Wie lege ich den Pressluftatmer richtig an?

Antwort

Die richtige Anlegeweise eines Pressluftatmers ergibt sich aus seiner Bedienungsanleitung. Da die von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich formuliert sind, hat sich das Anlegen nach der Tabelle Anlegen Pressluftatmer (Anlage) bewährt.

Dipl. Ing. W. Gabler

Wartung DLF

Name:

Michael Grohmann

Frage:

Hallo,
Der diesjährigen Unterweisung an Füllanlagen nach TRG 402 wurden wir vom Techniker der durchführenden Firma darauf hingewiesen, dass Füllvorgänge von Atemluftflaschen zu dokumentieren sind. Für unsere eigene Berufsfeuerwehr ist das unproblematisch und wird bereits durchgeführt. Aber für die DLF benachbarter Feuerwehren oder von Geschäftskunden wird das schwierig. Zu unregelmäßig kommen diese DLF zu unserer Atemschutzwerkstatt. Sie sind auch nicht einzeln bezeichnet.
Können wir zumindest bei deren DLF auf die Verwaltung verzichten?

Antwort

Zunächst, es gibt keine exakte Vorschrift, die das Dokumentieren der Füllvorgänge von Atemluftflaschen explizit fordert.
Lassen Sie mich etwas ausführlicher antworten. Insgesamt gibt es zum Problemkreis folgende Festlegungen:

Die Richtlinie vfdb 0804, Ausgabe GUV-I 8674 vom März 2009, Anlage 1 fordert, dass

  • die Atemluft in den Druckluftflaschen (DLF) der DIN EN 12021 Druckluft für Atemgeräte entsprechen muss
  • Füllvorgänge am Kompressor im Prüfbuch zu dokumentieren sind
  • der Zustand der DLF im Prüfbuch zu dokumentieren ist
  • das Fülldatum der DLF zu vermerken ist
  • DLF nur gefüllt werden dürfen, wenn ihre Prüffrist n.n. verstrichen ist und sie mängelfrei sind.
    Die Druckgeräterichtlinie legt fest, dass jede Atemluftflasche spätestens nach 5 Jahren einer äußeren, inneren, Festigigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen ist.

Um all diese Forderungen termingemäß erfüllen zu können und den eigenen Bestand an DLF exakt zu überwachen, empfiehlt sich also dringlich eine Verwaltung der DLF, um einheitliche Arbeitsgrundlagen zu haben, auch für alle DLF. Dafür benötigt der Verwalter, u.a. der Atemschutzgerätewart, einen Nachweis, z. B. eine Gerätekartei in Print- oder digitalisierter Form.

Dipl. Ing. W. Gabler