Was ist bei der Atemschutzüberwachung zu beachten

Name:

Günter Hermann

Frage:

Liebe Redaktion,
vielen Dank für Ihre supertolle Homepage atemschutzlexikon.de, auch für die Idee zur Bereitstellung einer Plattform für Anfragen. So eine hat sich nämlich bei unserem Dienst für die Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern ergeben. Wir konnten uns nicht einigen über die Festlegungen zur Atemschutzüberwachung. Können Sie uns weiterhelfen, wie, wer und was dabei zu beachten hat bzw. ist?

Antwort

Hallo Herr Hermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Atemschutzüberwachung im Atemschutzeinsatz der Feuerwehr. Zunächst muss man feststellen, dass die korrekte und lückenlose Atemschutzüberwachung ein Grundelement der Einsatztaktik nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ ist. In unserer Reihe „Ausbildung“ werden wir deshalb in den nächsten Tagen einen selbstständigen Abschnitt mit allen erforderlichen Arbeitsblättern, Lehrunterlagen, Präsentationen und Vordrucken veröffentlichen und Sie zum kostenlosen Download einladen.

Bis dahin aber bereits die Kernaussagen zur Atemschutzüberwachung. Die FwDV 7 legt in ihrem Punkt 7.4 dazu fest:

7.4 Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.

Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutzüberwachung der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.

Die Registrierung soll enthalten:

  • Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
  • Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzzieles
  • Beginn des Rückzugs

Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie die persönlichen Verantwortungen entnehmen.

Pflichten bei der Atemschutzüberwachung
GruppenführerAtemschutztrupp einschließlich SicherheitstruppNachweisführender/Registrierung (z. B. Melder oder Ma)
trägt Gesamtverantwortung und muss jederzeit wissen:

– Wo ist der Trupp?
– Mit welcher Aufgabe?
– Mit welchem Druck bzw. Restdruck?

Anweisen Atemschutz und
Überwachung
– Einsatzkurzprüfung

– sich bei der Nachweis-
führung registrieren lassen

– beim Gruppenführer einsatz-
bereit melden

– an der Gefahrenbereichs-
grenze (z. B. Rauchgrenze)
bereitstellen und je nach
Einsatzbefehl vorgehen,
wenn alles bereit ist zum
Vorgehen (z. B. Wasser am
Rohr)

– vor dem Anschließen Lungenautomat, beim Gruppenführer über Funk Vorgehen melden

– Melden bei Gruppenführer mit
Druckansage wenn:

Einsatzziel erreicht
bei Standortwechsel
(Raum, Etage, …)
Lageänderung
regelmäßig
Besonderheiten, Lageänderung
antreten Rückweg
zurück melden bei Gruppen-
führer und Nachweisführung
– Aufschreiben lt. Nachweisbogen

– Zeit kontrollieren

– bei Unregelmäßigkeit Gruppen-
führer informieren

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

ASGT – Einsatzzeit, Erholungsdauer, Anzahl der Einsatze pro Schicht

Name:

Martin Crobius

Frage:

Welche Zeiten dürfen Atemschutzgeräteträger unter Druckschlauchgeräten arbeiten? Welche Erholungszeiten müssen ihnen gewährt werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Crobius,

die Einsatzzeit, die erforderliche Erholungsdauer sowie die Anzahl der Einsatze pro Schicht
werden wird vor allem von den Arbeitsbedingungen beeinflusst.
Neben der gerätebedingten Belastung, z.B. Gewicht, Atemwiderstand und Klima im Gerät,
sind weitere Arbeitserschwernisse, z.B. Umgebungsklima, Arbeitsschwere, Körperhaltung
und räumliche Enge festzustellen und zu berücksichtigen. Außerdem sind die persönlichen
Faktoren des ASGT zu beachten.
Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungs-beurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.

Grundsätzlich gelten aber z. B. für ASGT von Druckschlauchgeräten im industriellen Atemschutz Einsatzzeiten nach BGR-GUV R 190, Anhang 2, zusammengefasst in folgendem Bild:

Erholungsdauer und Einsatzzeiten lassen sich analytisch bestimmen oder aus langjährigen
Erfahrungen ableiten. Eine kürzere Trage- bzw. Einsatzzeit (EZ) ergibt eine kürzere Erholungsdauer (ED).

Die EZ lässt sich folgendermaßen ermitteln:

                       kürzere EZ  x  minimale ED
kürzere ED = -----------------------------------------
                             maximale TD

Durch die Verkürzung der Tragedauer erhöht sich die Anzahl der möglichen
Einsätze pro Arbeitsschicht entsprechend, soweit die Verkürzung nicht auf
Einsatzzeiten für ASGT Schlauchgeräte wie im Bild dargestellt zurückzuführen sind.

Mit besten Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Auswahl von AS-Geräten im industr. AS

Name:

anonym

Frage:

Auf unserer Baustelle (Bunker) soll der lose Beton abgestrahlt und neuer Spritzbeton aufgetragen werden. Lt. Ausschreibung ist in den Arbeitsbereichen mit Belastungen der Arbeitsluft durch polychlorierte Dibezodioxine/-furane, Blei- und Cadmiumverbindungen zu rechnen. Können Sie mir einen entsprechenden Atemschutz empfehlen?

Antwort

Sehr geehrter Herr …………………..,
vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz vor verschiedenen Gefahrstoffen, denen Sie bei bevorstehenden Arbeiten ausgesetzt sein werden. Mit den genannten Gefahrstoffen haben Sie aber auch einen richtig gefährlichen Giftcocktail zu erwarten. Dioxine, Furane, Blei- und Cadmiumverbindungen und das alles in Mischung.

Dioxine und Furane

zählen zu den Ultragiften. Sie wirken lipophil (fettlöslich) und reichern sich deshalb besonders im menschlichen Fettgewebe an. Sie sind biologisch inaktiv, begünstigen aber die Entstehung bösartiger Tumore, in dem es verhindert, dass bereits existierende schadhafte Zellen absterben. Dadurch können Tumore eher wuchern und schnell bösartig werden. Die Grenze der Unbedenklichkeit der Konzentration im menschlichen Körper liegt im pg-Bereich.Eine Aufnahme über die Haut ist zwar möglich, sie spielt aber nur bei außergewöhnlich hoher Dioxinbelastung eine Rolle

Elementares Blei

wird als Staub über die Lunge aufgenommen, nicht über die Haut. Besonders toxisch sind Organobleiverbindungen, z. B.Tetraethylblei.Blei reichert sich im Körper an, besonders in den Knochen. Ist genügend Blei angelagert, wird die Sauerstoff-Versorgung der Körperzellen gestört. Es kommt zu chronischen Vergiftungen mit Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten bei der Blutbildung. Blei schädigt auch das Nervensystems und die Muskulatur.

Cadmium

gilt als „sehr giftig“. Selbst seine Verbindungen z. B. Cadmiumsulfid, zählen dazu. Cadmium löst direkt Krebs aus. Eingeatmeter cadmiumhaltiger Staub führt zu Schäden an inneren Organen wie Lunge, Leber und Niere.

Ihrer Frage, Herr ……….., entnehme ich, dass diese Gefahrstoffe beim Abstrahlen mittels Sandstrahlen der Betonbunkerwände frei werden und bei den Strahlerarbeiten staubgebunden als Aerosole zum Schweben kommen.Atemschutzlexikon.de empfiehlt Ihnen, eine Gefahrenbeurteilung durchzuführen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie auf Grund der hier genannten Eigenschaften dieser Gefahrstoffe und deren Freiwerden als Aerosol folgende Persönliche Schutzausrüstung tragen müssen:

  • umluftunabhängiger Atemschutz, z. B. Behältergerät (Pressluftatmer) oder Schlauchgerät mit Vollmaske,
  • staub- bzw. aerosoldichte Schutzkleidung,
  • Kopfschutz, z. B. Schutzhelm.

Bitte beachten Sie auch, dass unkontrollierte Freisetzen der kontaminierten Stäube aus den Gefahrenbereich hinaus zu unterbinden. Eine strenge Schwarz-Weiß-Trennung ist obligatorisch. Die im Gefahrenbereich tätigen sollten nach Arbeitsende ausreichend dekontaminiert werden. Eine Ganzkörperdusche ist nach Arbeitsende empfehlenswert. Weitere Details können Sie auch den entsprechenden TRGS entnehmen, z. B.:

  • TRGS 505 Blei
  • TRGS 557 Schutzmaßnahmen in besonderen Bereichen mit Dioxinen und Furanen
  • TRGS 910 + Merkblatt 1104 Cadmium.

Freundliche Grüße von Dipl. Ing. Wolfgang Gabler / Redakteur