Hammer als Ergometer

Name:

anonym

Frage:

Wieviel KJ muss ich den bei der Belastungsübung nun einrechnen pro Hammerzug .
Vielen Dank im Voraus

Gruß Martin

Antwort

Hallo Kamerad ………………………………………..,
die Belastungswerte für Atemschutzübungsstrecken enthält die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ als Minimalwerte in folgenden zwei Abschnitten:

2.1.2.2 Belastungsübung
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:

  • Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
  • Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)

4 Belastungswerte
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:

ÜbungsteilBelastungsteilHinweise
zehn Meter Steigen (Treppe oder Leiter)10 kJDurchschnittsgewicht 100 kg einschl. PSA
zehn Meter Orientierungsstrecke4 kJ teils kriechend, teils gehend
hundert Meter Laufband 10 kJ Laufgeschwindigkeit 6 km/h, mit Steigung 10 Prozent

Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden; zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte (Hinweis Gabler: und alle anderen ein-schließlich Schlaghammer) sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entneh-men.

Man sollte aber beachten, dass die FwDV 7 keine Hinweise zum Schlaghammer enthält. Die-ses Ergometer ist für Atemschutzübungsstrecken wenig empfehlenswert, da der zu trainie-rende Bewegungsablauf eher feuerwehruntypisch ist. Darüber hinaus besteht erhöhte Unfall-gefahr, z. B. bei falscher Körperhaltung beim Ziehen oder wenn das gespannte Zugseil vor-gabenwidrig losgelassen wird. Atemschutzgeräteträgerinnen dürfen wegen des zu hohen Gewichtes nicht am Schlagham-mer ziehen. So dürfen z. B. werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten be-schäftigt werden … Insbesondere nicht mit Arbeiten, bei denen regelmässig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Ziff. 1 und § 6 Abs. 3 Mutter-schutzgesetz) Nach Lastenhandhabungsverordnung als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz und entspre-chend der Hettinger-Tabelle sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht über-schritten werden (Auszug):

  1. Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen
    (weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)
    Lebensalter Frauen
    19 bis 45 Jahre –> 15 kg
    ab 45 Jahre –> 15 kg
  2. Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken und ohne Hilfsmit-tel nach Bayerischem Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (Auszug): Heben (kg) Frauen
    Alter (Jahre) wiederholt (5 bis 10% der ArbZ)
    16 bis 19 Jahre –> 13 Kg
    19 bis 45 Jahre –> 15 Kg
    über 45 Jahre –> 13 Kg

Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion

Ausbildungsunterlagen TrM 1 als Grundlage für die Ausbildung zum ASGT

Name:

Volker Wagenbach

Frage:

Sehr geehrter Herr Gabler,
Bevor ich zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werde, muss ich mindestens Truppmann 1 absolviert haben. Dafür haben Sie jetzt mit einem Team an Autoren alle Lehrunterlagen geschrieben. Mein Kreisbrandmeister berichtete von 2500 Druckseiten. Wie komme ich an dieses Werk?

Antwort

Sehr geehrter Herr Wagenbach,

ja, Ihre Information ist richtig. In den letzten 3 Jahren tatsächlich dieses Werk für die Ausbildung von TrM 1, TrM 2 und TrFü mit einem Team von Autoren geschrieben wurden. Es besteht aus Arbeitsmaterial Teilnehmer, Lehrunterlage Ausbilder, Übungsanleitungen, Experimentalanleitungen, Präsentationen, Organisationshinweisen und seit heute auch aus einer Lernzielkontrolle mit 1.500 Fragen und Antworten. Alle Teile basieren auf der FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr, lassen sich aber örtlichen Bedingungen anpassen.
Sie können frei und kostenlos die jeweiligen Arbeitsblätter für Teilnehmer von der Homepage der Landesfeuerwehrschule Sachsen downloaden. Alle anderen Unterlagen können Sie über gleichen Weg erreichen, wenn Sie die Zugangsdaten von Ihrem Kreisbrandmeister erhalten haben oder wenn Sie den Lehrgang zum Ausbilder TrM/TrFü an der LFS Sachsen erfolgreich bestanden haben.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion

Bewertung der Prüfungsleistung

Name:

Konrad Zucker (und 15 andere)

Frage:

Ich bin seit kurzem Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und Truppmann/Trupp-führer. Beide Lehrgänge werden mit schriftlichen und praktischen Lernzielkontrollen abgeschlossen. Können Sie mir mit einer Übersicht für die Bewertung der Prüfungsleistungen helfen?

Antwort

Hallo Herr Zucker,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, es ist richtig, dass die genannten Lehrgänge mit Lernzielkontrollen abzuschließen sind. Für die Feuerwehren regelt dass die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“.

Für die Auswertung sehr empfehlenswert ist die Verwendung des 15 Punkte-Systems. Dazu folgende Übersicht:

Bewertung von Leistungen mit dem 15-Punktesystem.
NotePunkteLeistungsbeschreibung
1sehr gut14, 15 Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maß
2gut11 – 13Leistung entspricht voll den Anforderungen
3befriedigend 8 – 10Leistung entspricht den Anforderungen im allgemeinen
4 ausreichend 5 – 7Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber im Ganzen
5 mangelhaft 2 – 4Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
6ungenügend 0, 1Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so mangelhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Bei sehr umfangreichen Lernzielkontrollen können Sie auch mit Hilfspunkten arbeiten. Für die Umrechnung von Hilfspunkten in das 15-Punktesystem können Sie die Gesamtanzahl der Hilfspunkte als 100 Prozent ansetzen und dann die niedrigeren Gesamtanzahlen der Hilfspunkte analog umrechnen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler