Kategorie: Lexikon E
Erläuterung Zur Durchführung müssen im Voraus Evakuierungspläne vorliege, in denen der Ablauf geregelt ist. Ziel ist es Menschen in sicheren Bereichen vorübergehend unterzubringen.
WeiterErläuterung zur Ersten Hilfe zählen medizinische, betreuende und organisatorische Maßnahmen
WeiterErläuterung Durch Verfahren, die je nach Erreger und zu entseuchenden Bereich auszuwählen sind, werden Erreger in einen Zustand versetzt, in dem sie nicht mehr infizieren können.
WeiterErläuterung Sie kann aufgrund diverser Gründe in Einsatzabschnitte aufgeteilt werden. Diese Entscheidung obliegt der Einsatzleitung.
WeiterErläuterung Sie besteht u.a. aus einem Einsatzleiter (EL), den Führungsgehilfen, Stabs- und Hilfspersonal. Sofern nötig kann sie zusätzlich durch ein Führungsmittel (z.B. ELW) ergänzt werden.
WeiterErläuterung Als Einsatzkräfte werden auch Hilfskräfte laut FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ bezeichnet.
WeiterErläuterung Beispiel: Die RL 89/686/EWG Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen“ legt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen fest.
WeiterErläuterung Ersthelfer der Feuerwehr werden im Rahmen der Ausbildung zum Truppmann mindestens 16 Stunden zum Ersthelfer ausgebildet. So kann er qualifiziert retten sowie lebenserhaltend und betreuend wirken.
WeiterDefinition auch: Krankheitserreger; Stoffe oder Organismen, die pathogen, also krankmachend, wirken können. Dazu zählen Bakterien, Protisten, Pilze, Parasiten, Viroide, Viren, Algen oder Prionen. Erläuterung Von Erregern sind besonders die Einsatzkräfte bedroht, die mit infektiösen Materialien wie Blut, Sekret, Erbrochenes, Schweiß, Ausatemluft u.ä. von Erkrankten in Berührung kommen. Dazu zählen potentiell Ersthelfer, Atemschutzgeräteträger, Atemschutzgerätewarte und Chemikalienschutzanzugwarte. …
WeiterDefinition in ausgewogener Form stärkt sie den Organismus und schafft damit optimale Voraussetzungen für Fitness und Gesundheit, eine Grundvoraussetzung für den Atemschutzgeräteträger.
WeiterDefinition Bereich innerhalb einer Einsatzstelle der Feuerwehr, wo sich die aus dem Gefahrenbereich im Atemschutzeinsatz zurück kommenden Atemschutzgeräteträger nach Rückmeldung bei ihrem Fahrzeugführer zur Erholung, ggf. zum Trinken, zum Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft ihres Atemschutzgerätes und zu einem rettungsdienstlichen bzw. medizinischen Kurzcheck, vor dem nächsten Einsatz aufhalten. Den Standort legt der Einsatzleiter fest.
WeiterDefinition umfasst das Wissenschaftsgebiet, das sich mit dem Zusammenwirken von Mensch, Arbeit und Technik beschäftigt. Ziel ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
WeiterDefinition wertet die Signale von (Feuerwehr-)Notsignalgebern aus. Erläuterung Die Details sind in der Richtlinie für Feuerwehr-Notsignalanlagen des Ausschuss für Information und Kommunikation (AIuK) der Innenministerkonferenz (IMK) sowie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes vfdb, Referat 8 Atemschutz und Körperschutz, geregelt.
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