Kategorie: Recht – Kompatibilität von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 3, also PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen. Für Persönliche Schutzausrüstungen dieser Kategorie wird die EG-Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle und regelmäßige Kontrollmaßnahmen gefordert. Sie sind Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Zertifizierung).
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