Kompatibilität von Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 3, also PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen. Für Persönliche Schutzausrüstungen dieser Kategorie wird die EG-Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle und regelmäßige Kontrollmaßnahmen gefordert. Sie sind Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Zertifizierung).

Geprüfte und zertifizierte Atemschutzgeräte erfüllen entsprechende Normen, z. B.  Vollmasken der Feuerwehr die DIN EN 136/3 und Pressluftatmer die DIN EN 137 „Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)“ . Ihre Zulassung für den europäischen Markt erfolgt im Rahmen o.g.  Zertifizierung. 

Begriff Zertifizierung

Prozess, bei dem eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für ein Gerät nach der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen einer Europäischen Richtlinie, z. B. der PSA-Richtlinie 89/686/EWG (Europäische Direktive), ausgefüllt wird. Mit der Zertifizierung bestätigt man die erfolgreich durchgeführte Prüfung z. B. eines Atemschutzgerätes.

Diese Zertifizierung führen Prüfstellen durch. Nach erfolgreicher Zulassungsprüfung erhalten diese PSA die CE-Kennzeichnung.

Begriff CE-Kennzeichnung

gibt an, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen einer Europäischen Direktive erfüllt und im Bereich der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden darf. Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Produkt anzubringen

CE : Abkürzung für Commnunautée Europén ( franz.= Europäische Gemeinschaft)

Mit dem CE-Kennzeichen wird also die Erklärung des Herstellers dokumentiert, dass sein Produkt die Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien erfüllt. Bei persönlichen Schutzausrüstungen, die in besonders gefährlichen Bereichen eingesetzt wird, z. B. umluftunabhängige Atemschutzgeräte, besteht die CE-Kennzeichnung aus CE-Zeichen und der Nummer der Zertifizierungsstelle. Damit wird gezeigt, dass eine Konformitätsbescheinigung vorliegt und die Zertifizierungsstelle, z. B. die Dekra-Exam in Essen, eine Kontrolle der Fertigung und des Qualitätssystems des Herstellers der PSA durchführt.

Wenn der Hersteller seine PSA danach einer zusätzlichen Prüfung entsprechend Richtlinie vfdb 0810 – 02 Atemschutzgeräte unterziehen lässt, hat er nach erfolgreichem Abschluss die Bestätigung, dass seine Vollmaske oder sein Atemschutzgerät mit allen anderen, die ebenso diese zusätzliche Prüfung bestanden haben, kompatibel ist. Mit diesen Zusatzprüfungen haben alle deutschen Hersteller (Bartels+Rieger, Dräger, Interspiro, MSA) eine wechselseitige, rechtssichere und technisch abgesicherte Nutzung innerhalb der in der Tabelle aufgezeigten Möglichkeiten ihre Ausrüstungen bestätigen lassen. So ist eine zumindest begrenzte Kompatibilität zwischen Atemschutzgeräten verschiedener Hersteller abgesichert. Zum Wohl der Nutzer der Atemschutzgeräte und der gegenseitigen Austauschbarkeit von Systemkomponenten im Atemschutzeinsatz ergeben sich die damit folgenden Schnittstellen an einem Pressluftatmer (siehe Tabelle).

Das trifft zu für alle Vollmasken nach DIN EN 136/3 und die Pressluftatmer nach EN 137, die die Bedingungen der Richtlinie vfdb 0810/2 Auswahl PSA – Atemschutzgeräte erfüllen, also auch Pressluftatmer mit Zweitanschluss und Pressluftatmer mit Schnellfülleinrichtung. Zu diesen Bedingungen gehören u.a.:

  • für die Brandbekämpfung geeignet
  • ohne Werkzeug kuppelbare Mitteldruckleitung
  • mindestens 1.600 l Atemluftvorrat
  • Druckgasflasche (inkl. Gasflaschenventil) entspricht Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
  • Ventile von Druckgasflaschen überragt nicht den unteren Rand des Tragegestells
  • mit akustischer Warneinrichtung
  • Lungenautomat mit Gewindeanschluss M 45 x 3 ist mit „A“ gekennzeichnet
  • Druckgasflaschen gleichen Volumens, gleicher Größe und gleichen Nenndruckes sind gegeneinander austauschbar
  • Rüttelsicherung o.ä. vorhanden
  • Informationsbroschüre des Herstellers (Bedienungsanleitung) liegt Gerätelieferung bei.

Die Übereinstimmung und Eignung von Atemschutzgeräten für die deutschen Feuerwehren entsprechend der Richtlinie vfdb 0810/2 Auswahl PSA – Atemschutzgeräte, vor allem hinsichtlich der in der Tabelle aufgezeigten Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

An einer Übersicht von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren, die den Anforderungen der Richtlinie vfdb 0810/2 Auswahl PSA – Atemschutzgeräte entsprechen, insbesondere die der Kompatibilität, wird derzeitig gearbeitet.

Seit 2016 sind bereits alle die Atemschutzausrüstungen im Internet aufgezählt, die eine gültige EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung besitzen. Sie erreichen diese Internet-Plattform „Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte“ unter

Wichtige Adresse: Auflistung der zertifizierten Atemschutzgeräte

https://www.bgrci.de/de/atemschutzzentrum/start/atemschutzgeraete/uebersicht-atemschutzgeraete/

Diese Übersicht wird durch die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und das Referat „Persönliche Schutzausrüstungen“, Sachgebiet „Atemschutz“ herausgegeben. In ihr werden zertifizierte Atemschutzgeräte und Filter veröffentlicht, um Hinweise auf geeignete Atemschutzgeräte zu geben. Sie haben über Suchfunktionen die Möglichkeit, Geräte, Gerätegruppen oder Hersteller schnell zu finden und über einen Link die Webseite des Herstellers aufzurufen. Das Portal bildet den Markt überwiegend ab, beansprucht jedoch keine Vollständigkeit.

Die BGRCI und das Referat „Persönliche Schutzausrüstungen“, Sachgebiet „Atemschutz“, veröffentlichen das Portal, um Anwendern und den für die Arbeitssicherheit zuständigen Institutionen Hinweise für die Verwendbarkeit und Beschaffung geeigneter Atemschutzgeräte gemäß § 29 der BGV „Grundsätze der Prävention“ zu geben. www.atemschutzlexikon.de darf seinen Nutzern mit freundlicher Genehmigung der BGRCI, Kompetenz-Center Notfallprävention, Standort Hohenpeißenberg diesen Service anbieten.