Begriff Vollmaske
Vollmasken (VM) sind Atemanschlüsse, die das gesamte Gesicht des Maskenträgers bede-cken und so sein Gesicht vor heißen Gasen, Wärmestrahlung und schädigenden Stoffen schützt.
Erläuterung
VM ermöglichen das Herstellen des Anschlusses des Atemschutzgerätes, z. B. Pressluftat-mer oder Regenerationsgerät, an die Atmungsorgane des Geräteträgers. VM zählen zur Persönlichen Schutzausrütung.
In Deutschland sind etwa 350.000 Vollmasken bei den Nutzern vorhanden, z. B.
- bei Anwendern mit Rettungsaufgaben wie Feuerwehren und
- bei Nutzern ohne Rettungsaufgaben, z. B. in der Industrie.
Sie müssen entsprechend der Vorgaben in Prüf- und Wartungslisten von DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, DGUV I 8674 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“, Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und Herstellervorgaben gewartet werden. Dafür müssen die VM demontiert werden.
Der Zusammenbau nach der Wartung und vor der Prüfung muss so erfolgen, dass alle Einzelteile wieder an ihre VM montiert werden. Dafür und zum Identifizieren der VM bei Lagerung und Verwendung muss man die VM auseinander halten können. Am besten eignet sich dazu die Kennzeichnung der VM. So begünstigt man die Zuordnung z. B.
- des Maskenkörpers der Vollmaske zu ihren Teilen nach der Demontage für Reinigung, Desinfektion und Wartung,
- der zur Vollmaske gehörenden Gerätekarte (Papier oder digital)
- die Kennzeichnung der möglichen Nutzungsdauer von Teilen der VM.
Die Art der Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie darf aber nicht die Funktionsfähigkeit der Vollmaske beeinträchtigen, das Anlegen und Tragen erschweren oder ggf. erfolgten Festlegungen des Herstellers widersprechen. Aufkleben ist nicht gestattet, wenn der Hersteller der Vollmaske das nicht ausdrücklich gestattet. Damit soll vermieden werden, dass Lösungsmittel des Klebers die Vollmaske schädigen.
Eine der Möglichkeiten ist die Beschriftung mittels vorgeschriebener Kennzeichnungsstifte. So schreibt der Hersteller Dräger z. B. in seinem „i-Punkt“ vom September 2019 u.a.: „Die Sprechmembran, die Lungenautomatenmembran und die Ausatemventile haben eine Gesamtlebensdauer von acht Jahren. Im eingebauten Zustand ist eine maximale Verwendung von sechs Jahren vorgesehen. Das Einbaudatum ist an den Bauteilen zu vermerken
und in einer Logistiksoftware (z.B. Drägerware) zu dokumentieren.“
Festlegung der Hersteller: Art des Markierungsstiftes
Für die Kennzeichnung der Komponenten kann der Kennzeichnungsstift Edding 8055 oder Edding 780 verwendet werden.
Der Hersteller hat die Materialverträglichkeit dieser Stifte geprüft. Ihre Verwendung kann also unbedenklich erfolgen, auch für die Beschriftung des Maskenkörpers. Wir empfehlen aber sie an einer eher unauffälligen Stelle anzubringen.