Akkreditierte Stelle

Definition

Eine die Vorgaben der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) erfüllende Institution, z.B. Dekra-Exam GmbH, Am Technologiepark 1, 45307 Essen, zur Erfüllung (Qualitätssicherung) der Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG).

Bildquelle: Dekra

Erläuterungen

Die Erfüllung der Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) wird durch ein Zertifikat (Teilprozess der Konformitätsbewertung) bestätigt und berechtigt die Institution zur Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen von Produkten gemäß der Europäischen Direktive, die ins nationale Recht in Form von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz übertragen wurden bzw. werden.

Derartige Zertifizierungsstellen können nach erfolgreicher Zulassungsprüfung die Eignungsfeststellung von persönlicher Schutzausrüstung für Einsatzaufgaben bei deutschen Feuerwehren erbringen. Dazu müssen sie die Bestätigung ihrer Akkreditierung entsprechend der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) sowie den Nachweis ihres Kooperationspartners dem Referat 8 „Atemschutz und persönliche Schutzausrüstung“ vorlegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Entscheidung über die Benennung von der turnusmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung des Referates 8 unter Beachtung der Satzung der vfdb durch Beschluss getroffen.