Arbeitsunfähigkeit

Definition

Liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustands oder eines Unfalls seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnliche Beschäftigung nicht ausüben kann.
Zur Arbeitsaufnahme ist er erst wieder verpflichtet, wenn er die volle Leistung erbringen kann, es sei denn, es wird auf eine stufenweise Wiedereingliederung entschieden.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Seinen Arbeitgeber muss er unverzüglich über den Ausfall informieren –persönlich oder über Dritte. Dafür besteht Anzeigepflicht. Fällt er längerals drei Kalendertage aus, muss er spätestens am darauf folgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Dafür besteht Nachweispflicht.
Der Arbeitgeber kann ein solches Attest aber auch schon für die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Bei Arbeitsunfähigkeit ruht die Dienstpflicht bei (befristeter) Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Beispiel:

Ein Atemschutzgeräteträger verunfallt im Einsatz. Dabei war er über die Feuerwehr, den Arbeitgeber bzw. seine Gemeinde unfallversichert. Bis zur Wiederherstellung kann er eine Reihe von Sozialleistungen beanspruchen.