Definition
sind aus Druckluftflaschen, Leitungen und Armaturen oder aus Leitungen und Armaturen bestehende Einrichtungen, mit denen Atemluft der Fahrerkabine zugeführt wird.
Bildquelle: maschinenbau-wissen.de
Erläuterung
Atem-Druckluft-Anlagen und zugehörige Füllanlagen unterliegen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung und der 14.Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Atemluft siehe DIN EN 12021 „Atemschutzgeräte – Druckgase für Atemschutzgeräte“