Definition:
Behörde zur Marktüberwachung, eine staatliche Institution mit festgelegten Aufgaben, z. B. Gewerbeaufsichtsämter, Bergämter.
Erläuterung:
Eine Aufsichtsbehörde ist einer oder mehreren anderen Behörden übergeordnet und weisungsbefugt.
Auch Berufsgenossenschaften nehmen Aufsichtsaufgaben innerhalb ihrer Organisation wahr.
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