Definition
Für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Beim Atemschutz zählen :
- eine auf der Risikoanalyse beruhende Auswahl an
Atemschutzgeräten - Festlegungen zur Unterweisung, z. B. Umfang, Dauer und Inhalt
der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern - Regelung der Überwachung des Atemschutzes und der
Atemschutzgeräte - Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes der
Atemschutzgeräte.