Definition
Ermöglicht organisierte Sportaktivitäten von Betriebsangehörigen in dazu gegründeten Betriebssportvereinen oder freien Gemeinschaften. Der Betriebssport
soll körperliche, geistige und psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausgleichen.
Erläuterung
Atemschutzgeräteträger können ihre Belastungen mittels Betriebssport kompensieren und dabei unter Versicherungsschutz stehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Ausgleichszweck steht im Vordergrund und nicht der
Wettkampf - die Sportveranstaltung findet regelmäßig statt
- es nehmen vor allem Beschäftigte des Unternehmens teil
- zwischen Sport und Arbeit besteht ein zeitlicher Zusammenhang
- die Sportgemeinschaft wurde vom Unternehmer bzw. mit dessen
Einwilligung gebildet.