Definition
Durchgangsarzt, auch D-Arzt, kann Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit
umfassender unfallmedizinischer Ausbildung und Erfahrung sein.
Wer einen Arbeitsunfall erleidet und voraussichtlich arbeitsunfähig ist, muss einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser entscheidet, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll.
Erläuterung
Ein Durchgangsarzt ist niedergelassen oder an einem Krankenhaus tätig. Bestellt wird er von den Landesverbänden der Berufsgenossenschaften in Kooperation mit den Gemeindeunfallversicherungen.
Die Suche nach einem Durchgangsarzt erleichtert die Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de à Medien/Datenbanken).
Bildquelle: Dräger AG