Definition
ein Teil, das an Stelle eines defekten gleichartigen Teils in ein Gerät eingebaut werden kann, um dessen volle Funktion zu gewährleisten; Beispiele. O-Ringe, Ventilscheiben, Kipphebel.
Erläuterung
Ersatzteile von Atemschutzgeräten müssen nach Defekt, Verbrauch oder nach geltenden Vorschriften, z. B. Prüfkalender (Richtlinie vfdb 0804, DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“) und Herstellerhinweisen getauscht werden und entsprechend der Herstellerhinweise eingebaut werden. Zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung dürfen nur Originalersatzteile eingebaut werden.
Bildquelle: Dräger AG