Definition
an Anlagen, Geräten und Ausrüstungen erfolgreich durchgeführte Maßnahme zur Beseitigung einer möglichen Explosionsgefahr (Explosion), Geräte und Ausrüstungen können nicht mehr als Zündquelle auftreten.
Erläuterung
Zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, z. B. die ATEX–Direktiven der Europäischen Union und die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) regeln den Explosionsschutz sowie Maßnahmen und technische Lösungen dafür. Explosionssichere Anlagen, Geräten und Ausrüstungen sind mit dem Zeichen „Ex“ gekennzeichnet.
Bildquelle: Dräger AG