Flaschendruckprüfung

Definition

während der Gesamtkontrolle von Pressluftatmern und Regenerationsgeräten durch den Atemschutzgerätewart durchzuführen, zur Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung nach Benutzung bei Atemschutzgeräten und erfolgreicher Wartung.

Erläuterung

Um Pressluftatmer nutzen zu können, muss der Atemschutzgerätewart den Nenndruck füllen, mindestens aber 90 % vom Nenndruck. Der Flaschendruck muss also

  • bei 300 bar Nenndruck mindestens 270 bar Fülldruck und
  • bei 200 bar Nenndruck mindestens 180 bar

betragen, damit die volle Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.

Bildquelle: Dräger AG