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Definition
ist die Unterbrechung zwischen Schadensereignis und zu erwartendem Schaden.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Beseitigung der Ursache, z.B. löschen eines Feuers, oder Entziehung des gefährdeten Objektes aus dem Wirkungsbereich, z.B. durch Evakuierung.