Definition
Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Die Instandhaltung soll den funktionsfähigen Zustand erhalten. Grundlegend strukturiert die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ die Instandhaltung in fünf Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung und Schwachstellenanalyse. Für die Instandhaltung von Atemschutzgeräten führen Atemschutzgerätewarte Wartung, Prüfung (Inspektion) und Instandsetzung durch, Sachverständige die Druckbehälterprüfung und die Wartung der Druckminderer und Lungenautomaten.