Lüftungsanlage

Definition

dient in Atemschutzübungsanlagen zum schnellen Ablüften von Übungsnebel nach Abschluss einer Übung oder im Notfall.

Erläuterung

Die Lüftungsanlage muss entsprechend DIN 14093-1 „Atemschutz-Übungsanlagen – Teil 1: Planungsgrundlagen“ den Übungs­raum der Atemschutzübungsanlagen nach Abschluss einer Übung mit Frischluft belüften können. Dafür muss die Lüftungsanlage einen mindestens zehn­fach­en Luftwechsel je Stunde und im Notfall einen min­destens dreißigfachem Luftwechsel je Stunde absichern können.

Zuluft- und Abluftöffnungen müssen mit luft­dichten Klappen versehen sein.

Bildquelle: Dräger AG