Definition
Sind Medizinprodukte und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. Sie dienen dem Fremdschutz und schützen Dritte vor der Exposition gegenüber möglicherweise infektiösen Tröpfchen desjenigen, der den MNS trägt. Medizinische Gesichtmasken müssen einem Zulassungsverfahren (z.B nach DIN-EN 14683) unterzogen worden sein.